RauchmelderAlexander

Rauch- und Gasmelder


Frühzeitig Handel durch rechtzeitiges Erkennen im Falle eines Brandes. Um den ordnungsgemäßen Zustand von Rauch-, Gas- & Rauchgasmelder zu garantieren, müssen die Melder sachgemäß montiert und jährlich nach DIN 14676 gewartet werden. Die Rauchmelderpflicht gilt in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 01.01.2010 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Seit dem 01.01.2016 werden in Mecklenburg-Vorpommern in der Bauordnung Verstöße gegen die Rauchmelderpflicht ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.