FeuerlöscherAlexander

Feuerlöscher



Egal ob Firma oder privat – im Brandfall können Feuerlöscher Leben und Eigentum retten.
In öffentlichen Gebäuden und Firmen sind sie bereits gesetzlich vorgeschrieben und jede Privatwohnung sollte ebenfalls einen besitzen. In der Regel müssen die Feuerlöscher alle 2 Jahre nach DIN 14406 gewartet werden, sowie die wiederkehrende Prüfung nach §16 der Betriebssicherheitsverordnung. Wir können alte Geräte warten und/oder entsorgen und neue inkl. Wartung anbieten. Fordern Sie einfach Ihr unverbindliches Angebot an.